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(1155) Polizei nahm Pärchen nach mutmaßlichem Diebstahl eines Pkw in Fürth fest

Tobias Arhelger-1 / Adobe Stock

Fürth (ots) -

Im Zeitraum 05./06.12.2025 entwendeten zunächst Unbekannte den Pkw eines 48-Jährigen in Fürth. Wenige Tage später bemerkten Beamte während einer Streifenfahrt das Fahrzeug auf einem Parkplatz und nahmen ein Pärchen fest, welches im Verdacht steht, den Pkw entwendet zu haben.

Der Geschädigte verlor am 04.12.2025 den Schlüssel für seinen VW Touareg, welchen er in der Tiefgarage seiner Wohnadresse in der Heilstättenstraße geparkt hatte.

Am darauffolgenden Tag stellte er fest, dass der Pkw (Zeitwert rund 8000 Euro) nicht mehr in der Tiefgarage stand. Mittels eines im Fahrzeug befindlichen AirTag konnte der Touareg im Bereich Schwarzenbruck geortet werden. Eine Nachschau der zuständigen Polizeiinspektion Altdorf verlief jedoch ohne Ergebnis. Im Fahrzeug befanden sich noch weitere persönliche Gegenstände und Ausweispapiere.

Am 07.12.2025, gegen 23:45 Uhr, stellte eine Streife der Polizeiinspektion Fürth den Pkw auf einem Parkplatz in der Regelsbacher Straße in Fürth fest. Neben dem geparkten Fahrzeug bemerkten die Beamten eine männliche Person, welche bei Annäherung der Polizisten in ein nahegelegenes Feld flüchtete. Des Weiteren hielt sich zudem eine Frau in der Nähe des Pkw auf. Bei Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass die 21-Jährige (deutsch) im gleichen Anwesen wohnt, wie der Geschädigte des Pkw-Diebstahls.

Die Beamten leiteten daraufhin eine Fahndung nach dem Flüchtigen ein. Hierzu kamen zwei Diensthunde zum Einsatz; ein Polizeihubschrauber konnte auf Grund der Witterungsverhältnisse nicht herangezogen werden.

Gegen 00:40 Uhr bemerkte eine Streife im Rahmen der Fahndung einen Mann (18, deutsch) auf dem Feld neben dem Parkplatz in einem Gebüsch und nahm diesen fest. Der Mann hat seinen Wohnort in Schwarzenbruck - hier war der Pkw zuvor mittels AirTag geortet worden.

Die Beamten brachten das Pärchen zur Dienststelle wo sie jeweils eine erkennungsdienstliche Behandlung durchführten. Beide müssen sich wegen des Verdachts des Diebstahls eines Kraftwagens verantworten. Der entwendete Pkw konnte an seinen Besitzer herausgegeben werden.

Erstellt durch: Janine Mendel / mc

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