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Kappeln/Schlei

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22.12.2025 - 12:27 - Kiel

Landespolizei gibt Hinweise für einen sicheren Jahreswechsel

Kiel (ots) - >>> Gemeinsame Pressemitteilung des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein <<< Wie zu jedem Jahreswechsel geht die Landespolizei auch in diesem Jahr von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen aus. Grundsätzlich kennzeichnet sich die Silvesternacht zwar quantitativ durch ein höheres Einsatzaufkommen, sie war jedoch aus polizeilicher Sicht in den vergangenen Jahren weitgehend ohne herausragende Vorkommnisse. Ausgelassene Feiern, Alkohol- und Drogenkonsum sowie der Umgang mit Feuerwerk sorgen erfahrungsgemäß für den Großteil der Einsätze in der Silvesternacht. Wir appellieren mit Blick auf die ohnehin umfassende und vielfältige Belastung aller Einsatzkräfte zu verantwortungsvollem Feiern. Die Einsatzkräfte stellen immer wieder vermeidbare Auseinandersetzungen, teils durch erhöhtes Aggressionspotential nach Alkoholkonsum, sowie Störungen, Gefahren und Verletzungen durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik fest. Dazu erklärt Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke: "Viele Menschen in Schleswig-Holstein freuen sich auf die Silvesternacht, auf dieses besondere Fest, auf die gemeinsame Feier mit ihren Familien und Freunden. Das geht mir ganz genauso. Es gab in den vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein glücklicherweise nur wenige größere Vorfälle. Deswegen bitte ich darum Rücksicht zu nehmen, aufeinander zu achten, nicht unnötig andere Feiernde und auch nicht die Einsatzkräfte zu gefährden, die zum Schutz und zur Unterstützung für uns da sind und arbeiten. Lasst uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass das neue Jahr ausgelassen und fröhlich, aber auch friedlich begrüßt werden kann." Die Landespolizei wird für den Jahreswechsel den Streifendienst angemessen verstärken und Zusatzstreifen in den Polizeidirektionen durchführen. Polizeikräfte werden an Orten, die bisher Schwerpunkte in den Silvesternächten waren, verstärkt Präsenz zeigen. Die Einsatzkonzepte sehen ebenfalls vor, auf neue Szenarien und dynamische Einsatzentwicklungen flexibel und schnell zu reagieren. Wir weisen darauf hin, dass bei Feuerwerken nach wie vor örtliche und regionale Beschränkungen zu beachten sind. In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser. Auch Tiere sind betroffen: Lärm und Lichtblitze versetzen viele Tiere in Panik. Das gilt für Haustiere sowie insbesondere für Wildtiere. Das Waffengesetz verbietet seit dem 31.10.2024 bundesweit das Führen von sämtlichen Messern bei öffentlichen Veranstaltungen. Gesetzliche Regelungen verbieten auch das Mitführen im Bus und Bahnverkehr sowohl bei Fernreisen als auch im Nahverkehr von Bus und Bahn. Unabhängig davon erinnert und appelliert die Polizei grundsätzlich daran, keine Waffen mitzuführen. Alle Bürgerinnen und Bürger können durch Rücksicht und Respekt dazu beitragen, dass es ein friedlicher Jahreswechsel wird. Das erleichtert auch allen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und dem Rettungsdienst die Arbeit. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes Jahr 2026! Zuletzt einige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerksartikeln: - Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. - Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten. - Bei Artikeln mit fehlender Zulassung für Deutschland handelt es sich um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten "Blitz-Knallsatz", der hochfeines Metallpulver enthält und bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. - Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden. - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar. - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe). - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren. - Nähere Hinweise finden sich auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Landespolizeiamt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mühlenweg 166 24116 Kiel Telefon: 0431 160 60444 E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de

Quelle: Landespolizeiamt
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Nachrichten aus Kappeln/Schlei und Umgebung

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  • Kreis
    22. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Neuer Vorstand für den Rettungsdienst Schleswig-Flensburg

    Pascal-Marcel Bisinger ist seit dem 15. Dezember 2025 neuer Vorstand des Rettungsdienst Schleswig-Flensburg (). Pascal Bisinger kennt den Rettungsdienst und seine Herausforderungen schon seit vielen Jahren: Seine Wurzeln liegen dabei ...
    Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg
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    21. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    War es Brandstiftung? Mehrere Schwerverletzte nach Bränden in Flensburg

    Bei mehreren Bränden in Flensburg sind am Sonntagmorgen mehrere Menschen schwer verletzt worden. Fünf Menschen wurden hier laut Polizei verletzt. Ein unbekannter Gegenstand stand im Treppenhaus in Flammen. Auch hier wurden fünf Menschen verletzt, eine 23-jährige Person erlitt laut Polizei schwere Brandverletzungen.
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    21. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Flensburg: Zeitgleiche Brände in der Nordstadt – mehrere Personen verletzt

    Am frühen Sonntagmorgen, 21.12.2025, kam es in der Harrisleer Straße und der Apenrader Straße in Flensburg zu insgesamt drei Bränden an und in Mehrfamilienhäusern. Auch hier wurden fünf Personen durch den Brand verletzt.
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  • Polizei- und Feuerwehrmeldungen
    Informiere dich hier über aktuelle Polizeiberichte und Feuerwehreinsätze aus Kappeln/Schlei und Umgebung.
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    21. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Serien-Brandstifter? - Mehrere Verletzte bei Feuer

    Kurz darauf ging in der Leitstelle ein weiterer Notruf aus der Apenrader Straße ein: Zunächst wurde ein Brand unter der Hausnummer 7 gemeldet, vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass das Treppenhaus der Apenrader Straße 9 betroffen war.
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  • Weihnachtsmärkte
    Glühwein, gebrannten Mandeln und weihnachtliche Musik. Hier findest du passende Weihnachtsmarkt Termine.Weihnachtsmärkte in Kappeln und Umgebung
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    19. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Sanierung des Schleswiger Wikingecks abgeschlossen: Finanzierung aber weiterhin ungeklärt

    Der Kreis Schleswig-Flensburg ist für die Arbeiten zunächst in Vorleistung gegangen. Der Bund hatte zunächst zugesagt, zwei Drittel der Kosten zu tragen, zog diese Zusage jedoch zurück mit der Begründung, die Uferlinie gehöre nicht zur Bundeswasserstraße.
    Quelle: NDR
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    19. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Gemeinsam statt einsam: Kirchen feiern buntes Weihnachtsfest in Flensburg, Schleswig und Husum

    Ein Zubringerbus fährt ab 16 Uhr durch alle Stadtteile. In Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) beginnt um 18.30 Uhr im Pauluszentrum in der Königsberger Straße die "Hyggelige Weihnacht". Und in Husum (Kreis Nordfriesland) startet die Feier schon um 17 Uhr in der Friedenskirche.
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    19. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Umfangreiche Fahrplanänderungen im Busverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg zum 01. Januar 2026

    Ab dem 01. Januar 2026 kommt es zu umfangreichen Fahrplanänderungen in der Schlei-Region, vermehrt im Schleswiger Raum. Die Änderungen betreffen unter anderem Regionallinien im Zulauf auf Schleswig, Linien im Stadtverkehr sowie das Shuttle-Angebot in ...
    Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg
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    Polizei
    18. Dezember 2025 - 19:54 - Kreis Schleswig-Flensburg

    RLS NORD: Öffentlichkeitsfahndung nach Felina P. ist beendet. Die Polizei dankt für die Mithilfe

    Ellingstedt (ots) - Die seit Donnerstagnachmittag (18.12.2025) vermisste Felina P. ist wohlbehalten zurückgekehrt. Die Polizei bedankt sich bei allen Helfern und Hinweisgebern für die Mithilfe. Ihre Polizeidirektion Flensburg Rückfragen bitte an: Regionalleitstelle Nord Telefon: 0461/99930240 E-Mail: harrislee.rls@polizei.landsh.de
    Quelle: Regionalleitstelle Nord
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  • Kreis
    18. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    AKW-Bauschutt nicht nach Lübeck: Wie reagiert das Land nun auf das Urteil?

    Die Zuweisung von Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel an die Deponien Niemark in Lübeck und Johannistal in Ostholstein ist rechtswidrig. "Trotzdem entspricht das Urteil unserer Rechtsauffassung", erklärt Carsten Grohmann (CDU), Vorsitzender des Werkausschusses für die Entsorgungsbetriebe, die die Deponie Niemark betreiben.
    Quelle: Lübecker Nachrichten
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    18. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Pflegekosten im Rheinisch-Bergischen Kreis: So teuer ist die Heimunterbringung

    Im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen monatlich mit 3.390,37 Euro rechnen. Die Pflegekosten im Rheinisch-Bergischen Kreis liegen somit 114,37 Euro über dem Median von Nordrhein-Westfalen, der bei 3.276,00 Euro liegt.
    Quelle: 24RHEIN
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  • Kreis
    18. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Pflegekosten in der Mecklenburgischen Seenplatte: Was Heimbewohner zahlen müssen

    In der Mecklenburgischen Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) beläuft sich die monatliche Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf 2.493,38 Euro. Die Pflegekosten in der Mecklenburgischen Seenplatte liegen somit 11,62 Euro unter dem Median von Mecklenburg-Vorpommern, der bei 2.505,00 Euro liegt.
    Quelle: kreiszeitung.de
  • Kreis
    18. Dezember 2025 - Kreis Schleswig-Flensburg

    Wohin mit dem Müll aus dem AKW Brunsbüttel? Gericht kippt Entscheidung

    Der Müll vom Rückbau des AKW Brunsbüttel darf vorerst nicht auf Deponien in Lübeck und Johannistal gelagert werden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zum AKW-Müll aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) befürchtet der Betreiber Vattenfall Auswirkungen auf den Rückbau im kommenden Jahr.
    Quelle: NDR
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