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BPOLI LUD: Ersatzfreiheitsstrafen abgewendet

Görlitz, BAB 4 (ots) -

Dieser Dienstag war noch keine zwei Stunden alt, als ein polnischer Passagier auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße seinen Bus in Richtung Deutschland verlassen musste. Bundespolizisten hatten im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen die Personalien des 37-Jährigen überprüft und dabei festgestellt, dass er der Justiz bzw. der Landesoberkasse Baden-Württemberg noch 1.350,00 Euro schuldet. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Strafe, deren Zahlung das Amtsgericht Wiesloch wegen des Besitzes von Betäubungsmittel ohne Besitzerlaubnis angeordnet hatte. Der Verurteilte übergab neben dem Geld für die offene Forderung auch 81,00 Euro. Damit erledigten sich auch die Verfahrenskosten und der bis dahin gültige Vollstreckungshaftbefehl. Die Reise ging später weiter.

Am Montagmorgen war schon ein Bulgare (26) im Görlitzer Bahnhof festgenommen, später aber ebenfalls wieder entlassen worden. Sein Name hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz Ende August dieses Jahres auf die Fahndungsliste setzen lassen. Vorangegangen war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Weißwasser vom Anfang des Jahres. Dieser war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erlassen worden. Den Strafbefehl bzw. die Aufforderung, eine Geldstrafe zu zahlen, hatte der 26-Jährige aber bislang ignoriert. Gestern beglich er schließlich die fälligen 971,96 Euro einschließlich Kosten des Verfahrens.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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