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Viersen: E-Scooter mit blauem Versicherungskennzeichen - Einsatzkräfte fertigen zwei Strafanzeigen

Sina Ettmer / Adobe Stock

Viersen (ots) -

Am Donnerstagabend kontrollierte ein Streifenteam einen E-Scooter, der mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Der 15-jährige Fahrer war sich keiner Schuld bewusst, da der Scooter von seinen Eltern versichert worden sei. Da aber offenbar aktuell kein Versicherungsschutz bestand, fertigten die Einsatzkräfte zwei Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Eine gegen den jugendlichen Viersener, die zweite gegen die Mutter des Jungen. Denn wer Halter eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs ist und den Gebrauch trotz fehlenden Versicherungsschutzes gestattet, macht sich mitunter auch nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Deswegen, kontrollieren Sie noch heute Ihren E-Scooter oder auch den, den Ihr Kind benutzt. Schauen Sie nicht nur auf den Versicherungsschutz, sondern auch auf die grundsätzliche Verkehrstüchtigkeit. /wg (921)

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen

Telefon: 02162/377-1191 pressestelle.viersen@polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen
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