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BPOL NRW: Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen - Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen

Gerhard Seybert / Adobe Stock

Düsseldorf (ots) -

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Montagabend (30.09.2024) einen 33-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den im Dezember 2023 Verurteilten erlassen hatte. Doch der Düsseldorfer konnte seinen Flug in die Türkei antreten, da er die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen abwenden konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de X (Twitter): @BPOL NRW www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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