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Zoll und Ordnungsamt stellen unversteuerte Tabakwaren und unversteuerten Kaffee im Landkreis Diepholz sicher; Steuerschaden in Höhe von 1.500 Euro

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Osnabrück (ots) -

Osnabrücker Zöllner überprüften gemeinsam mit dem Ordnungsamt des Landkreises Diepholz am 25. November 2025 im Rahmen der Steueraufsicht Betriebe im Landkreis Diepholz, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln.

Bei den Kontrollen fanden die Ermittler in drei Betrieben insgesamt 128 unversteuerte E-Zigaretten, 15 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, 22 Snus (der Handel mit diesen Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch ist in Deutschland strafbar) und 35 Kilogramm unversteuerten Röstkaffee. Der hier zu erwartende Steuerschaden beläuft sich im Ganzen auf rund 1.500 Euro.

Gegen die Inhaber ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden.

Zusatzinformation

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück Pressesprecher Christian Heyer Telefon: 0541-3301 - 1006 E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück
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