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Testkäufe in Frankenthal: Erste positive Entwicklungen im Jugendschutz; Gemeinsame Kontrolle der Stadt Frankenthal mit der Polizeiinspektion Frankenthal

Frankenthal (ots) -

Am Freitag, den 31. Oktober 2025, fanden in Frankenthal die diesjährigen Testkäufe statt. Ziel war es, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in lokalen Verkaufsstellen zu überprüfen. Insgesamt wurden sieben Verkaufsstellen kontrolliert - darunter vier Kioske, ein Geschäft in der Innenstadt und zwei Supermärkte. Dabei wurde versucht, Zigaretten, Vapes sowie hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Begleitung durch Fachkräfte Das freiwillige Käuferteam setzte sich aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Berufsfachschule (Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung") zusammen und wurde von der Polizei, dem kommunalen Vollzugsdienst und Mitarbeitern des Kinder- und Jugendbüros begleitet. Positive Ergebnisse in Kioskbetrieben und Einzelhandel Erfreulicherweise haben fast alle Kioske sowie ein Einzelhandelsgeschäft in der Innenstadt korrekt gehandelt und die Ausweise der Testkäufer eingesehen. In diesen Fällen wurde der Verkauf von Zigaretten und Vapes strikt verweigert. Ein Kiosk verkaufte jedoch trotz Vorlage eines Ausweises weiterhin Zigaretten an den minder-jährigen Käufer. Negative Bilanz bei Supermärkten Leider fiel das Ergebnis bei den beiden getesteten Supermärkten negativ aus. Trotz ordnungsgemäßer Alterskontrolle an der Kasse wurden Spirituosen an die minder-jährigen Testkäufer verkauft. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die betroffenen Supermärkte sowie die verantwortlichen Kassiererinnen müssen mit einem Bußgeld rechnen. Ziel der Testkäufe Die regelmäßigen Testkäufe dienen dazu, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überwachen und die Verkäufer für ihre Verantwortung beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren zu sensibilisieren. Besonders wichtig ist es, die Verkäufer für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren von Alkohol- und Nikotinkonsum zu sensibilisieren. Hintergrund zum Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen wie unangemessenem Konsum von Alkohol und Tabak. Es regelt, ab welchem Alter bestimmte Produkte verkauft werden dürfen. So ist der Kauf von alkoholhaltigen Getränken unter 16 Jahren sowie der Kauf und Konsum von branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren unter 18 Jahren verboten.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz) Stefan Heißler

Telefon: 06233 313-3202 (oder -0) E-Mail: pifrankenthal.presse@polizei.rlp.de http://s.rlp.de/POLPDLU

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Ludwigshafen
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