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Brand mit tödlich verletzter Person - Nachtragsmeldung

Kzenon / Adobe Stock

Herxheim bei Landau (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau i. d. Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Nachtrag zur Pressemeldung vom 25.05.2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6281233

Nachdem es am 25.05.2026 zu einem Wohnungsbrand in der Oberen Hauptstraße in Herxheim bei Landau gekommen war, haben die Staatsanwaltschaft Landau und die Kriminalpolizei Landau die Ermittlungen aufgenommen.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde der Brandort zwischenzeitlich durch Brandermittler und einen Gutachter untersucht. Demnach dürfte der Brand durch unsachgemäßen Umgang mit einer Feuerquelle durch den verstorbenen Bewohner verursacht worden sein.

Der Leichnam des Bewohners wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft obduziert. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion kann eine Rauchgasintoxikation als todesursächlich angenommen werden.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Landau i. d. Pfalz Frau Oberstaatsanwältin Dr. Herrmann Tel.: 06341/22-0

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz Ghislaine Wymar Telefon: 0621 963-20022 E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz
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