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Leichtverletzte durch Auffahrunfall/Beide Fahrer alkoholisiert

benjaminnolte / Adobe Stock

Sankt Augustin (ots) -

Am Sonntagmorgen (01. Dezember) kam es in Sankt Augustin zu einem Verkehrsunfall, bei dem die beiden Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss standen und leicht verletzt wurden. Einer der beiden 19 Jahre alten Verunfallten gab der Polizei gegenüber an, dass man zunächst gemeinsam Alkohol konsumiert habe. Dann sei jeder in sein Fahrzeug gestiegen und losgefahren. Im Ortsteil Birlinghoven haben die beiden hintereinander die Pleistalstraße in Richtung Niederpleis befahren. Dann habe der eine gebremst, um nach links in die Schloßstraße abzubiegen. Der Dahinterfahrende bemerkte dies offenbar nicht rechtzeitig oder konnte nicht rechtzeitig reagieren und fuhr mit seinem VW auf den Audi auf. Dieser wurde durch den Aufprall nach vorne geschoben, kam auf einem angrenzenden Geh- und Radweg zum Stehen und beschädigte dort einen Laternenmast. Die zwei Heranwachsenden (aus Bonn und Königswinter) wurden durch den Zusammenstoß leicht verletzt. An den Autos entstand ein Gesamtschaden, der sich nach einer ersten Schätzung im unteren fünfstelligen Eurobereich befindet. Beide Kfz wurden abgeschleppt. Rettungskräfte versorgten die beiden 19-Jährigen noch an der Unfallstelle. Später schlossen sich weitere Behandlungen in Krankenhäusern an. Da die Polizisten bei beiden Unfallbeteiligten Alkoholgeruch wahrnahmen, wurde für beide die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt angeordnet. Der Bonner lehnte einen vorherigen freiwilligen Atemalkoholtest ab. Bei seinem Freund aus Königswinter zeigte das Testgerät einen Wert von 1,3 Promille an. Dieser muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge von Alkoholgenuss und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Den gleichaltrigen Bonner erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Polizei rät, stets auf Nummer sicher zu gehen und kein Kraftfahrzeug mehr zu führen, wenn man Alkohol konsumiert hat. Aufgrund verzögerter Reaktionsfähigkeit kommt es schnell zu unkalkulierbaren Gefahren für sich und andere. (Uhl)

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Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de

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