Vom Gurtverstoß zur Strafanzeige - Geschichte einer Verkehrskontrolle
Winnweiler (Donnersbergkreis) (ots) -
Am Montagnachmittag gegen 15.15 Uhr fiel einer Funkstreife der Polizei Rockenhausen in der Industriestraße in Winnweiler ein roter Opel Corsa auf, dessen Beifahrer nicht angeschnallt war. Daraufhin wurde das Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Kennzeichens wurde bekannt, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war. Bei der Kontrolle konnte der 34-jährige rumänische Fahrer keinen Führerschein vorweisen, was nicht weiter verwunderlich war, da er gar keinen mehr hatte. Nachdem dies geklärt war, galt das Augenmerk dem Beifahrer, einem 34-jährigen Moldawier. Dieser konnte sich nicht ausweisen und wurde zur Feststellung seiner Person mit zur Wache genommen. Dort konnte letztlich ermittelt werden, dass er den für eine Visafreiheit zulässigen Aufenthaltszeitraum in Deutschland überschritten hatte und sich daher illegal im Bundesgebiet aufhielt. Fahrer und Fahrzeughalter sehen nun einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegenüber. Der Fahrer muss sich zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Der Beifahrer wurde wegen illegalen Aufenthalts angezeigt. /rok
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