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++ Radfahrer und Fahrer von E-Scootern in der Fußgängerzone - Polizei verstärkt Kontrollen ++

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Rotenburg (ots) -

Radfahrer und Fahrer von E-Scootern in der Fußgängerzone - Polizei verstärkt Kontrollen

## Foto in der digitalen Pressemappe ##

Rotenburg. Radfahrer in der Rotenburger Fußgängerzone - seit Jahren ein Ärgernis für viele Bürgerinnen und Bürger und Dauerthema für die Polizei. Besonders in der Sommerzeit kommt es in diesem belebten Bereich der Innenstadt regelmäßig zu Konflikten. Seit auch E-Scooter seit 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen sind, häufen sich die Beschwerden über Menschen auf Elektrorollern, die durch die Fußgängerzone düsen. Rückblickend kam es sogar zu Handgreiflichkeiten zwischen Fußgängern und Fahrern der kleinen Trendfahrzeuge.

Die Rechtslage ist eindeutig:

Für Radfahrer ist die Rotenburger Fußgängerzone von abends 19 Uhr bis zum nächsten Vormittag um 10 Uhr freigegeben. Tagsüber muss hier geschoben werden.

E-Scooter dürfen auf Fußwegen und in Fußgängerzonen (auch abends) nicht fahren und gehören immer auf den Radweg. Ist kein Radweg vorhanden, müssen E-Scooter-Fahrer auf die Straße.

Die Rotenburger Polizei wird ihr Augenmerk verstärkt auf diese Problematik richten und Fehlverhalten konsequent ahnden. Radfahrer müssen mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Fahrer von E-Scootern werden mit mindestens 15 Euro zu Kasse gebeten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg Pressestelle Heiner van der Werp Telefon: 04261/947-104 E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Rotenburg
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