BPOLI C: Einreise endet für mehrere Personen in Haft
Reitzenhain (ots) -
Bei Kontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain wurden durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in den vergangenen Tagen mehrere Personen mit Ausschreibungen zur Strafvollstreckung festgestellt. Für drei Personen endete die Reise hinter Gittern.
Eine hohe vierstellige Geldstrafe konnte ein 49jähriger Slowake nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die JVA Zwickau eingeliefert. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Er war vom Amtsgericht Schwetzingen zu einer Geldstrafe von knapp 6.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen verurteilt worden, die er nun absitzen muss.
Ein 41jähiger rumänischer Staatsangehöriger hatte eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Passau. Wegen Urkundenfälschung war er vom Amtsgericht Passau zu einer Geldstrafe von insgesamt 682,50 Euro verurteilt worden. Da er diese vor Ort nicht begleichen konnte, musste er ebenfalls seine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen antreten.
Die Einreise endete für einen 16jährigen bulgarischen Staatsangehörigen in der Jugendstrafanstalt. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Es erfolgte die Vorführung am Amtsgericht Chemnitz. Der Haftrichter erließ Haftbefehl gegen den 16-Jährigen.
Durch Zahlung einer vierstelligen Summe wurde ein 28jähriger tschechischer Staatsangehöriger vor dem Gefängnis bewahrt. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war er vom Amtsgericht Fürth zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.255 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen verurteilt worden. Er konnte den offenen Betrag begleichen und somit seine Reise anschließend fortsetzen.
Wegen Trunkenheit im Verkehr war ein 36jähriger bulgarischer Staats-angehöriger von der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Nach Zahlung seiner offenen Geldstrafe in Höhe von 641 Euro konnte er seine Reise fortsetzen.
Seine offene Geldstrafe in Höhe von 182 Euro wegen versuchter Steuerhinterziehung konnte ein 39jähriger rumänischer Staatsangehöriger ebenfalls vor Ort begleichen und somit einer Einlieferung in die JVA entgehen.
Ein Bekannter bewahrte einen 23jährigen Bulgaren vor dem Gefängnis. Er zahlte für ihn eine offene Geldbuße in Höhe von 175 Euro.
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