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In Kooperation mit: Polizei Presse

BPOLI C: 38-Jähriger kann nach Zahlung seiner offenen vierstelligen Geldstrafe Fahrt fortsetzen

Reitzenhain (ots) -

Ein 38jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde am 12.02.2025 gegen 17:45 Uhr im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain angehalten und kontrolliert.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vorliegt.

Er war vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 2081 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt worden.

Er beglich die offene Summe vor Ort und konnte somit seine Fahrt fort-setzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Chemnitz
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