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BPOLI EBB: Untersuchungshaft gegen Wiederholungstäter angeordnet

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Zittau (ots) -

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ebersbach

11.02.2026 | 13:00 Uhr | Zittau

Am 11. Februar 2026 ist ein tschechischer Staatsangehöriger in Zittau gegen 13:00 Uhr aus Polen kommend eingereist, obwohl gegen ihn eine Einreisesperre besteht. Die Landespolizei hat den 26-Jährigen um 14:50 Uhr im Zittauer Stadtgebiet angetroffen und an die Bundespolizei übergeben.

Es stellte sich heraus, dass der Mann 2022 wegen des versuchten schweren Bandendiebstahls verurteilt worden war und mehrfach wegen Diebstahlsdelikten in der Oberlausitz sowie mehrfach wegen unerlaubter Einreise entgegen einer Einreisesperre polizeilich in Erscheinung getreten war. Außerdem ist eine weitere Verurteilung zu einer Haftstrafe noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz beantragte aufgrund von Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Das Gesetz sieht bei Diebstahl Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Die Untersuchungshaft wurde durch das Amtsgericht Görlitz angeordnet und der Tscheche in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach Pressesprecher Alfred Klaner Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45 E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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