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Top Meldung Dienstfahrzeug (Zoll)

13.02.2026 - 08:15 - Regensburg

Mehr als 33.000 Euro falsch oder nicht angemeldet - Zoll aus Furth im Wald stellt innerhalb weniger Tage zwei Verstöße fest

Regensburg (ots) - Innerhalb weniger Tage stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg zwei Verstöße gegen die Barmittelvorschriften fest. Insgesamt ging es um mehr als 33.000 Euro. Fall 1: 15.800 Euro auf der A3 verschwiegen (6. Februar) Am 6. Februar kontrollierten Einsatzkräfte auf der A3 bei Straubing-Bogen einen 45-jährigen russischen Staatsangehörigen. Der Mann war mit einem in der Slowakei zugelassenen Fahr-zeug samt Anhänger unterwegs und gab an, gewerblich auf dem Weg nach Frankfurt am Main zu sein, um dort ein Fahrzeug zu erwerben. Auf Befragen erklärte er zunächst, 4.000 Euro Bargeld mitzuführen. Auch auf ausdrückliche Nachfrage, ob er mehr als 10.000 Euro bei sich habe, verneinte er dies. Auf Aufforderung zeigte er ein Kuvert mit 5.800 Euro vor und erklärte, es handele sich um den gesamten Be-trag. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in derselben Tasche ein weiteres Kuvert mit 9.000 Euro sowie eine Geldbörse mit 1.000 Euro. Insgesamt wurden 15.800 Euro Bargeld festgestellt. Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren wegen Nicht- bzw. Falschanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße und der Verfahrenskosten erhoben die Einsatzkräfte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.975 Euro, die er vor Ort entrichtete. Fall 2: Falschanmeldung am Schafberg in Furth im Wald (11. Februar) Am 11. Februar kontrollierten Zollbedienstete am Schafberg in Furth im Wald einen tschechischen Staatsangehörigen. Der Reisende meldete auf Befragen zunächst 15.000 Euro Bargeld an und zeigte diesen Betrag vor. Bei der anschließenden Kontrolle seiner Jacke fanden die Einsatzkräfte jedoch weitere 1.275 Euro sowie 37.200 tschechische Kronen. Insgesamt führte der Mann umgerechnet 17.805 Euro mit sich. Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren wegen Falschanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Die Sicherheitsleistung wurde auf 2.140 Euro festgesetzt und vor Ort beglichen. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen durften beide Reisenden ihre Fahrt fortsetzen. Hierzu erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg: "Ab 10.000 Euro Bargeld besteht eine Anmeldepflicht beim Zoll. Auch innerhalb der EU müssen Reisende auf Befragen Auskunft über mitgeführte Barmittel geben. Diese Angaben müssen vollständig und richtig sein. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden." Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Regensburg Nadine Striegel Telefon: 0941 2086-1503 E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Regensburg
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