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22.12.2025 - 15:27 - Deutschland

BDK begrüßt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung - wichtige Grundlage für Ermittlungen im digitalen Raum

Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) begrüßt den von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegten Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ausdrücklich. Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis ist die geplante Regelung überfällig und ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum. "Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist", erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. "In Tausenden Verfahren mussten wir in den letzten Jahren erleben, dass Ermittlungen ins Leere laufen, weil die entscheidenden Zuordnungsdaten längst gelöscht waren." Kriminalität verlagert sich seit Jahren zunehmend in den digitalen Raum. Gerade bei Delikten im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität sind IP-Adresse und Portnummer häufig der einzige Weg, um Tatverdächtige überhaupt identifizieren zu können. Die bisherige Speicherpraxis der Telekommunikationsanbieter, die oft nur wenige Tage umfasst, ist hierfür nachweislich unzureichend. "Ohne gespeicherte IP-Adressen bleibt der Rechtsstaat blind", so Peglow weiter. "Wenn der einzige Ermittlungsansatz fehlt, profitieren ausschließlich die Täter - nicht der Datenschutz, nicht die Gesellschaft und erst recht nicht die Opfer." Der BDK betont ausdrücklich, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um die Überwachung von Kommunikation gehe. Gespeichert würden keine Inhalte, keine Bewegungsdaten und keine Kommunikationsprofile, sondern ausschließlich IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheide sich damit grundlegend von der früheren, sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Auch europarechtlich bewegt sich der Entwurf aus Sicht des BDK im zulässigen Rahmen. Der Europäische Gerichtshof habe klar differenziert: Eine anlasslose Massenüberwachung sei unzulässig, die zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen zur Identifizierung von Straftätern hingegen ausdrücklich möglich, sofern sie zweckgebunden, verhältnismäßig und kontrolliert ausgestaltet wird. "Wer heute weiterhin pauschal vor einem Überwachungsstaat warnt, ignoriert bewusst die Rechtsprechung und die Realität der Ermittlungsarbeit", betont der Bundesvorsitzende. "Datenschutz ist wichtig - aber er darf nicht zum strukturellen Täterschutz werden." Im europäischen Vergleich sei der Gesetzentwurf zudem maßvoll. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten würden IP-Daten deutlich länger gespeichert als die nun vorgesehenen drei Monate. Der Entwurf stelle daher einen sachgerechten und verhältnismäßigen Kompromiss zwischen Grundrechtsschutz und effektiver Strafverfolgung dar. Der BDK fordert den Gesetzgeber nun auf, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen. "Nach Jahren des Stillstands brauchen wir endlich wieder verlässliche rechtliche Grundlagen, damit Straftaten im digitalen Raum nicht länger folgenlos bleiben", so Peglow abschließend. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigter im Öffentlichen Dienst. Er ist ein selbstständiger Berufsverband und parteipolitisch unabhängig. Seine Untergliederungen sind die derzeit 18 Landesverbände/Verbände. Weitere Informationen unter www.bdk.de. Rückfragen bitte an: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.(BDK) Telefon: +49 30 246304510 E-Mail: presse@bdk.de https://www.bdk.de

Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
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