Alle Meldungen in der Übersicht
In Kooperation mit: Polizei Presse

Leistungsbetrug durch Zoll aufgedeckt / Freiburger Gewerbetreibender zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

benjaminnolte / Adobe Stock

Lörrach (ots) -

Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe wurde ein Freiburger Gewerbetreibender durch das Amtsgericht Freiburg verurteilt, nachdem er Einkünfte gegenüber dem Jobcenter nicht angab, obwohl er zeitgleich Arbeitslosengeld bezog. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Mann mit seinem Transportgewerbe zwischen September 2021 und Mai 2023 Einnahmen von rund 59.000 Euro erzielte. Diese Einkünfte hatte der 42-Jährige dem Jobcenter trotz seiner Mitteilungspflicht verschwiegen. Denn zeitgleich befand er sich im Leistungsbezug beim Jobcenter Freiburg, von welchem er in diesem Zeitraum unberechtigt Arbeitslosengeld in Höhe von knapp 19.000 Euro ausbezahlt bekam.

Das Amtsgericht Freiburg sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die zu Unrecht erhaltenden Leistungen des Jobcenters werden mit Sicherheit zurückgefordert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach Kim Klopfer Telefon: 07621 941-1220 E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach
Inhalt melden
meinstadt.de App Screenshot auf Handy
Lokales Finden war noch nie so einfach

Aktuelles und Lokales jetzt auch per App

Finde Angebote rund um lokale Nachrichten, Immobilien, Autos, Events und Jobs – gebündelt und bequem als App. Mit Merkliste und Push-Nachrichten. Lokales Finden war noch nie so einfach.Mehr über die App für Aktuelles
Der meinestadt.de Wochenstart
Abonniere unseren Newsletter und erhalte kostenlos Polizeimeldungen und Nachrichten aus deiner Region.
Zur Newsletteranmeldung