Heidelberg: Erneuter Ermittlungserfolg im Rahmen des polizeilichen Sicherheitskonzepts im Stadtpark bei den Stadtwerken
Heidelberg (ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Am 15.01.2025 gegen 13:30 Uhr beobachteten zivil gekleidete Polizeibeamte einen vermeintlichen Drogenverkauf in der Parkanlage. Bei der anschließenden Kontrolle der Beteiligten konnten bei einem 26-Jährigen insgesamt etwa 25 Gramm Haschisch aufgefunden werden. Der vermeintliche Käufer, bei dem keine Drogen aufgefunden wurden, gab an, dass er das Angebot des Verkäufers Haschisch zu erwerben abgelehnt habe.
Der Beschuldigte wurde im Anschluss an die Kontrolle in polizeilichen Gewahrsam genommen, um das besonders beschleunigte Verfahren durchzuführen.
Am 16.01.2025 wurde der Täter, der erstmals im August 2024 nach Deutschland eingereist war, durch das Amtsgericht Heidelberg wegen Handeltreibens mit Cannabis und Verstoßes gegen das Asylgesetz zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2025 erfolgte bereits die zweite Verurteilung im besonders beschleunigten Verfahren wegen des Vorwurfs des Handelteibens mit Cannabis im Stadtpark bei den Stadtwerken durch das Amtsgericht Heidelberg. Ein weiterer Täter befindet sich wegen dieses Vorwurfes zudem seit dem 09.01.2025 in Untersuchungshaft (vergleiche die entsprechende Pressemitteilung vom 09.01.2025, siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5946138.)
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern weiter an.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Heidelberg Pressestelle Erster Staatsanwalt Waldschmidt E-Mail: pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de Tel.: 06221 / 59-2015
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