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Zoll stoppt illegale Verbringung von Abfall/Gefährlicher Abfall wurde sichergestellt

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Augsburg/Füssen/Schwaben (ots) -

Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Augsburg haben vor Kurzem einen Kleinbus mit Anhänger am Grenzübergang Füssen angehalten und kontrolliert.

Die Ladung des aus Österreich kommenden Gespanns umfasste eine Holzkiste, eine Metallwanne sowie ein Ölfass. Hierin befand sich Abfall in Form von Wendeschneidplatten mit Ölrückständen und ölhaltigem Schleifstaub. Nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben als zuständige Abfallbehörde, handelt es sich um gefährlichen Abfall.

Gegen den Fahrer wurde daher ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Verbringens von gefährlichem Abfall eingeleitet.

Der Anhänger inklusive der Behältnisse mit den Abfällen wurde von den Zollbeamten sichergestellt.

Zusatzinformationen:

Abhängig von der Art der Abfälle, der beabsichtigten Beseitigung oder Verwertung und den von der Verbringung berührten Staaten oder Gebieten kann eine grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen verboten sein, dem Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung der zuständigen Behörden (den Zollbehörden müssen in diesem Fall das Notifizierungsformular (Anhang IA), das Begleitformular (Anhang IB) und die Zustimmungsbescheide aller zuständigen, betroffenen Behörden vorgelegt werden) oder nur den allgemeinen Informationspflichten (Versandinformation nach Anhang VII VO (EG) Nr. 1013/2006) unterliegen. Die je nach konkretem Einzelfall erforderlichen Dokumente sind der Zollstelle im Rahmen der Abfertigung der Abfälle sowie bei sonstigen Kontrollen vorzulegen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg Adrian Kube Telefon: 0821/5012 161 Mobil: 0151/209 941 84 E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg
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