DPolG Bayern: Der Rechtsstaat ist wehrhaft - und muss es auch bleiben

München (ots) -
Nach den Festnahmen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf einen Weihnachtsmarkt bei Dingolfing betont der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wie wichtig es ist, dass Polizei und Ermittlungsbehörden in solchen Fällen schnell und effizient handeln können.
"Dass in diesem Fall der Hinweis vom Bayerischen Verfassungsschutz kam, bewerten wir als sehr positiv und es zeigt, dass die bayerischen Behörden es können, wenn man sie lässt.", so Thorsten Grimm, 1.Stv. Landesvorsitzender der DPolG Bayern. Dazu gehört neben einer guten personellen Ausstattung der "Dienste" auch das gesetzliche und rechtliche Handwerkszeug. "Gerade unser Verfassungsschutz wurde in den vergangenen Jahren immer mehr in seinen Möglichkeiten beschnitten. Eine Aufgabenerfüllung ohne wirksame Befugnisse widerspricht sich. Die Wohnraumüberwachung und der Einsatz verdeckter Mitarbeiter wurden erschwert, durch strengere Vorgaben bei der Datenspeicherung und -weitergabe kommen relevante Informationen zu spät oder gar nicht bei uns an, langwierige bürokratische Prozesse machen uns langsamer. Und das alles geschieht, während extremistische Gruppierungen ihre Kommunikation ungestört über verschlüsselte Kanäle oder im Darknet organisieren", so Grimm.
"Allzu oft konnten in der Vergangenheit potentielle Anschläge von Terroristen in Deutschland nur deshalb verhindert werden, weil es frühzeitig Hinweise befreundeter ausländischer, häufig der amerikanischen, Geheimdienste gab. Deshalb muss an der Stelle nun auch klug in die Innere Sicherheit investiert werden." so Grimm. "Im europäischen Kontext gesehen, muss es das Ziel sein, solche Anschlagspläne durch einen gemeinsamen europäischen Geheimdienst entdecken zu können, um nicht mehr abhängig von außereuropäischen Diensten zu sein.", fordert der Gewerkeschafter.
Besonders der Präventivgewahrsam, um den in Bayern lange gerungen wurde und für den sich die DPolG Bayern miteingesetzt hatte, hat sich in diesem Fall klar bewährt. Das Ziel, eine "drohende Gefahr" abzuwehren und Täter dingfest zu machen, ist hier erreicht worden.
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