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Top Meldung Symbolfoto (Quelle: Archiv Presse ZOLL)

20.01.2025 - 09:47 - Rosenheim

Starnberger Tiefbauunternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt / Umfangreiche Ermittlungen des Hauptzollamts Rosenheim

Rosenheim, Weilheim, Starnberg (ots) - Über eine halbe Million Schaden durch Schwarzarbeit hat ein Unternehmer aus Starnberg verursacht und ist deshalb vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil wurde Ende 2024 aufgrund Zurückweisung der eingelegten Revision durch Beschluss des Bundesgerichtshofes rechtskräftig. Der frühere Geschäftsführer eines bis zum Jahr 2022 in Starnberg ansässigen Tiefbauunternehmens ließ im Rahmen des Ausbaus des schnellen Datennetzes unter anderem bundesweit Glasfaserkabel durch seine Firma verlegen. Bei der Kontrolle einer seiner Baustellen in Helmstedt (Niedersachsen) stellte das Hauptzollamt Braunschweig mehrere albanische Arbeitskräfte mit ungeklärtem Sozialversicherungsstatus fest. Zur weiteren Prüfung wurde der Vorgang dem örtlich zuständigen Hauptzollamt Rosenheim übersandt. Bei der anschließenden Überprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weilheim (FKS) erhärtete sich schnell der Verdacht, dass das Starnberger Unternehmen Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hat. Es folgten monatelange, teilweise verdeckte, Ermittlungen und schließlich die Durchsuchung von circa 20 Wohnungen und Geschäftsräumen bundesweit, unter anderem in Berlin und Hamburg. Durch die sichergestellten Beweismittel konnte die FKS Weilheim schließlich belegen, dass der 53-jährige Mann in seinem Unternehmen in großem Umfang und über Jahre hinweg Arbeitnehmer einsetzte, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden. Er ersparte seinem Unternehmen dadurch die Zahlung von Beiträgen in Höhe von über 570.000 Euro. Um die ausgezahlten Schwarzlöhne verschleiern zu können, hatte er sich ein Netzwerk an Subunternehmen aufgebaut, welche ihm zu jeder Leistung eine passende Rechnung ausstellten. Diese bundesweit verteilten Firmen wurden jedoch selber nie tätig, sondern waren ausschließlich zum Zweck der Ausstellung von Scheinrechnungen gegründet worden. Das Landgericht München II verurteilte den deutsch-türkischen Unternehmer wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen sowie des Betrugs und der Steuerhinterziehung in jeweils 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die von seiner Verteidigung eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Rosenheim Marion Dirscherl Telefon: 08031-3006-7100 E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Rosenheim
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