Haftstrafe wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben

Augsburg/Schwaben (ots) - Zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wurde ein Angeklagter vom Landgericht München I wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben verurteilt. Gegen einen zweiten Angeklagten wurde aufgrund eines umfassenden Geständnisses eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 420 Tagessätzen á 30 Euro verhängt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg führte im Vorfeld umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts der Schwarz...