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Abgelaufener TÜV wird für Pkw-Führer teuer

Nienburg (ots) -

NIENBURG (HeT) - Am Sonntag, den 19.01.2025, befuhr eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Nienburg gegen 21 Uhr in Nienburg die Ziegelkampstraße. Den Beamten fiel auf, dass an einem vorausfahrenden Pkw die Hauptuntersuchung seit rund eineinhalb Jahren überfällig war und sie entschlossen sich zu einer Kontrolle des Fahrzeugs. Schon beim Erstkontakt zum 41-Jährigen Fahrzeugführer aus Nienburg fiel den Beamten der deutliche Atemalkoholgeruch des am Steuer Sitzenden auf. Dieser gab an, dass er so zwei bis drei Bier getrunken habe. Ein im weiteren Verlauf der Kontrolle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,67 Promille. Zur Durchführung des Strafverfahrens wegen "Trunkenheit im Verkehr" wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Erfahrungsgemäß hat eine Straftat "Trunkenheit im Verkehr" die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge und es wird bei Erstverstößen eine Geldstrafe verhängt. Sollte das Ergebnis der Blutuntersuchung bei 1,6 Promille oder mehr liegen, muss zur Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) die Fahreignung des Antragstellers bestätigen. Erst dann kann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amalie-Thomas-Platz 1 31582 NIENBURG

Telefon: 05021/9212-104 Fax2mail: +49 511 9695636008

Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
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