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Neues Waffen- und Jagdgesetz führt zu längeren Bearbeitungszeiten #polsiwi

Kreis Siegen-Wittgenstein (ots) -

Am 01.11.2024 ist das neue Waffenrecht in Kraft getreten. In Folge dessen kommt es zu erheblichen Verschärfungen. So ist zum Beispiel die notwendige und immer wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung ausgeweitet worden. Seit dem 01.11. müssen verpflichtende Abfragen bei zusätzlichen Behörden gestellt werden. Technisch ist dies zur Zeit allerdings noch nicht möglich. Es gibt eine Übergangslösung, die allerdings zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung von waffenrechtlichen Vorgängen bzw. Anträgen führt. Eine endgültige technische Lösung ist in Bearbeitung. Die Frist zur Anzeige von waffenrechtlichen Änderungen (zwei Wochen) hat jedoch Bestand!

Durch die Anpassung des Bundesjagdgesetztes werden die Sicherheitsüberprüfungen nun ausschließlich durch die Waffenbehörden vorgenommen. Die erlangten Erkenntnisse werden der Jagdbehörde anschließend mitgeteilt. Dementsprechend wird es auch in der Bearbeitung von Jagdscheinangelegenheiten zu entsprechenden Verzögerungen kommen. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden, dass die Verlängerung von Jagdscheinen zum 01.04.2025 pünktlich erfolgen kann.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen für waffenrechtliche Vorgänge oder Anträge vorliegen werden die Waffenbehörde oder die Jagdbehörde mit den Antragstellern unaufgefordert Kontakt aufnehmen.

Weitere Infos und alle Vordrucke für Anträge in waffenrechtlichen Angelegenheiten finden Sie unter: https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/waffenrechtsangelegenheiten

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0271 - 7099 1222 E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
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