Alkohol und E-Scooter - keine gute Kombination
Erfurt (ots) -
In der Nacht vom Freitag, 13.12.2024 auf Samstag, 14.12.2024 kontrollierten Beamte dies Inspektionsdienstes Erfurt Süd mehrere Lenker von elektrischen Kleinstfahrzeugen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch E-Scooter genannt. Dabei konnten bei insgesamt vier Personen Atemalkoholwerte, welche die Fahrtüchtigkeit einschränken, festgestellt werden.
Spitzenreiter war eine Person, welche die Beamten in der Andreasstraße anhielten. Diese Person hatte vor Ort einen Wert von 1,60 Promille gepustet. Die Person wurde zur Blutentnahme auf die Dienststelle verbracht. Es wurde ein Verfahren, wegen Trunkenheit im Verkehr infolge des Genusses von Alkohol gem. § 316 StGB eingeleitet.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch in Zusammenhang mit den allseits beliebten und an fast jeder Ecke verfügbaren E-Scootern entsprechende gesetzliche Grenzwerte bestehen:
Bereits bei einem Alkoholwert von 0,5 - 1,09 Promille begeht der Lenker eine Ordnungswidrigkeit.
Ab einem Wert von 1,1 Promille begeht der Lenker eine Straftat nach dem § 316 StGB. Jedoch kann dieses bereits bei einem Wert von 0,3 Promille bei Vorliegen entsprechender Ausfallerscheinungen angenommen werden, wenn der Lenker zum Beispiel einen Unfall verursacht oder stürzt.
Für in der Probezeit befindliche Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt bei der Benutzung dieser Fahrzeuge das absolute Alkoholverbot, also die 0,0 - Promille - Grenze. (MK)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei Landespolizeiinspektion Erfurt Inspektionsdienst Süd Telefon: 0361 7443 0 E-Mail: pi.erfurt.id-sued@polizei.thueringen.de https://polizei.thueringen.de/landespolizeiinspektionen/lpierfurt/
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