Vater zahlt Geldstrafe für Sohn
Rheinheim (ots) - Weil sein Vater die noch offene Geldstrafe bezahlen konnte, musste ein 33-Jähriger nicht ins Gefängnis. Der Gesuchte war zuvor durch die Bundespolizei festgestellt worden. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den deutschen Staatsangehörigen am Mittwochabend (15.01.25) bei der Einreise am Grenzübergang Rheinheim. Der 33-Jährige konnte sich dabei mit seinem Schweizer Aufenthaltstitel ausweisen. Die Überprüfung des Mannes ergab einen Haftbefehl. Wegen Vorenthalten / Veruntreuen v...