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Carfriday: Rot für Raser, Poser und illegales Tuning - verstärkte Kontrollen gegen illegale Autorennen

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Neubrandenburg (ots) -

In der bundesweiten Szene der Autobastler und -schrauber ist der Karfreitag seit einigen Jahren zum sogenannten "Carfriday" umbenannt worden. Auch an diesem Karfreitag trafen sich wieder zahlreiche Autobegeisterte aus der Poser- und Tuner-Szene in Mecklenburg-Vorpommern, um sich gegenseitig ihre PS-starken Gefährte vorzuführen. Nicht selten kommt es bei diesen Treffen auch zu negativen Begleiterscheinungen, beispielsweise durch Lärmbelästigung oder illegale Autorennen. Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Durchführung von illegalen Autorennen gemäß § 315 d Strafgesetzbuch verboten ist. Dabei ist vielen Teilnehmern nicht bewusst, dass es nicht auf die Länge der gefahrenen Strecke ankommt. Ein illegales Rennen liegt zum Beispiel auch bei einem Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel vor. Auch ein Rennen allein gegen die Uhr (sog. Alleinraser) können sich strafbar machen. Strafbar machen sich übrigens nicht nur die Teilnehmer, sondern auch die Veranstalter. Die Strafen treffen die Auto-Fans meist hart. Es können Punkte in Flensburg, Geldstrafen aber auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden, wenn es zu Personenschäden kommt. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnis entzogen oder sogar das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Zahlreiche Kontrollkräfte waren in diesem Jahr im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg im Einsatz. Dabei konnte in Stralsund ein größeres Treffen der Tuningszene mit ca. 250 Fahrzeugen festgestellt werden. Aus Sicht der Polizei verliefen die Treffen ohne besondere Vorkommnisse ab. Gleichwohl wurden mehrere Verstöße festgestellt. Bei sieben Fahrzeugen führten bauliche Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Elf Fahrzeugführer waren zu schnell unterwegs. Insgesamt wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg 20 Bußgeldverfahren eingeleitet und sieben Verwarnungen ausgesprochen. Gegen einen Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren gem. §315d Strafgesetzbuch eingeleitet. Entsprechende Anzeigen wurden aufgenommen. Die Polizei konstatiert am Ende ihres Einsatzes aber auch, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer am Karfreitag regelkonform verhielt.

Im Auftrag

Jens Unmack Erster Polizeihauptkommissar Polizeiführer vom Dienst Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg

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Original-Content von: Polizeipräsidium Neubrandenburg
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