Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg - Polizeilicher Schusswaffengebrauch am 28. Januar in Stuttgart
Stuttgart (ots) - Über Notruf meldete am frühen Vormittag des 28. Januar ein sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befindlicher 56-Jähriger bei der Polizei mehrere, unzusammenhängende Sachverhalte. Um zu überprüfen, was es mit den Anrufen auf sich hat, fuhr eine Polizeistreife zur Wohnadresse des Anrufers. Der 56-Jährige befand sich in seiner Wohnung im Obergeschoss eines Wohnhauses. Durch die verschlossene Wohnungstür bedrohte und beleidigte er die Beamten, die versuchten mit ihm zu sprech...