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Gewässerverunreinigung durch Überläufer während des Bunkerns eines Binnenschiffes

Oldenburg (ots) -

Beim Bebunkern eines Binnenmotorschiffes am Stau in Oldenburg von einem Tanklastzug kam es über die Tankentlüftung des Binnenschiffes im Bereich des Vorschiffes zu einem sogenannten "Überläufer". Dabei traten nach jetzigem Stand der Ermittlungen ca. 100 Liter Dieselkraftsoff aus. Diese verteilten sich über das Gangbord. Ca. 30 Liter gelangten ins Gewässer und verunreinigten die Wasserfläche über mindestens einen Kilometer auf der gesamten Flussbreite. Die Schleuse zum Küstenkanal und die Seeschifffahrtsstraße Hunte wurden um 13:42 Uhr durch den Nautiker vom Dienst der Verkehrszentrale Bremen für den Schiffsverkehr gesperrt, da Ölsperren über die gesamte Breite der Hunte in Höhe der Eisenbahnbrücke und des Anlegers des Agrarhandels ausgelegt werden mussten. Über die Bereitschaftsrichterin wurde für den verantwortlichen Schiffsführer im Rahmen eines Strafverfahrens bezüglich eines Umweltdeliktes eine Sicherheitsleistung angeordnet. Dieser hatte die Tankkapazität falsch eingeschätzt. Für das Binnenschiff besteht aktuell aufgrund technischer Mängel ein von der Verkehrszentrale Bremen erteiltes Weiterfahrverbot. Die Sperrung der Schifffahrtsstraße dauert noch an.

Rückfragen bitte an:

Wasserschutzpolizeiinspektion WSPSt Brake Telefon: 0441-95065104 (Pressestelle WSPI) E-Mail: esd@wsp-brake.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg
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