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BPOL NRW: Restfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten fällig - Bundespolizei verhaftet Spanier

vadimalekcandr / Adobe Stock

Düsseldorf (ots) -

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Barcelona/Spanien wurde durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagnachmittag (19.12.2024) ein 43-jähriger Spanier festgestellt, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Dieser wurde im Dezember 2022 durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Demnach wurde der Mann bereits im Juni 2018 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Abzüglich der vollzogenen Untersuchungshaft verblieb hiervon eine Restfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten.

Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Spanien lebende Mann an die Justizbehörden überstellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de X (Twitter): @BPOL NRW www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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