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BPOL NRW: Fahndungserfolge am Dortmunder Flughafen - Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Gerhard Seybert / Adobe Stock

Dortmund (ots) -

Am gestrigen Abend (14. Februar) beabsichtigte ein Mann über den Flughafen Dortmund aus dem Bundesgebiet auszureisen. Die Überprüfung seiner Person ergab jedoch eine böse Überraschung, denn zwei Staatsanwaltschaften suchten bereits per Haftbefehl nach diesem.

Gegen 18 Uhr wurde ein 55-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Kutaisi/ Georgien vorstellig. Zur Überprüfung händigte der Mann den Beamten seinen georgischen Reisepass aus. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaften Göttingen und Bamberg jeweils einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatten. Das Amtsgericht Northeim verurteilte den georgischen Staatsbürger im Januar 2023 rechtskräftig, wegen der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr, zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen á 15,- Euro. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung erfolgte im Juli 2023 wegen Diebstahls. Hier wurde der Gesuchte zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt.

Da der Georgier die Summe in Gesamthöhe von rund 1.350,- Euro inklusive Verfahrenskosten nicht entrichten konnte, nahmen die Bundespolizisten ihn fest und führten ihn anschließend einer Justizvollzugsanstalt zu.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund

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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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