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BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt zwei Reisende aus Spanien fest

Gerhard Seybert / Adobe Stock

Düsseldorf (ots) -

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen späten Montagabend (26.05.2025) einen Deutschen, der zuvor mit einem Flug aus Fuerteventura/Spanien einreiste. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Kassel im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften gegen den im Dezember 2023 Verurteilten erlassen hatte. Da der 27-Jährige flüchtig war und die bewilligten Raten der Geldstrafe nicht eingehalten hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Dank eines Bekannten konnte der in Hessen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 57 Tagen jedoch abwenden, indem die Restgeldstrafe in Höhe von 1.995 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglichen wurde. Im Anschluss setzte er seinen Heimweg fort.

Wenig später wurde ein 33-jähriger Belgier festgestellt, der mit einem Flug aus Teneriffa/Spanien einreiste. Eine durch die Bundespolizeibeamten durchgeführte stichprobenartige Einreisekontrolle ergab, dass nach diesem Mann seitens der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth gefahndet wurde. Diese hatte im Oktober 2023 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den im Juli 2023 Verurteilten ausgestellt. Der in Belgien lebende Mann konnte die Erzwingungshaft in Höhe von drei Tagen abwenden, indem er die Restgeldbuße in Höhe von 110 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de X (Twitter): @BPOL NRW www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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