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BPOL NRW: Korrektur zu "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster" vom 28.05.25 13:17 Uhr

Münster (ots) -

Bei der am 28.Mai um 13:17 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster wurde ein falscher Zeitraum angegeben.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 30.05.2025, 00:00 Uhr bis zum 01.06.2025, 23:59 Uhr.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1 48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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