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Zwei Tatverdächtige nach Raub in Wohnung ermittelt - Untersuchungshaftbefehl für 70-Jährigen unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt

Robert Kneschke / Adobe Stock

Neunkirchen-Seelscheid (ots) -

Am Donnerstag, 27. Februar, meldete ein 72-Jähriger aus Neunkirchen-Seelscheid gegen 15:45 Uhr über Notruf, dass ihn zwei Personen in seinem Haus an der Zeithstraße überfallen hatten. Mehrere Streifenwagen und ein Rettungswagen fuhren daraufhin zum Tatort. Der leicht verletzte Geschädigte kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Ersten Vernehmungen zufolge erschien ein ihm bekannter 70-Jähriger aus Neunkirchen-Seelscheid in Begleitung eines unbekannten, muskulösen und rund zwei Meter großen Mannes an seiner Haustür.

Unmittelbar nach dem Öffnen der Haustür schlugen die Täter den 72-Jährigen zu Boden. Sie forderten Geld, das ihnen angeblich noch zustehe. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, setzte der unbekannte Täter dem Geschädigten körperlich weiter zu. Der 72-Jährige hatte nur seine Geldbörse mit einem geringen Bargeldbetrag bei sich, die der Unbekannte an sich nahm. Mit der Androhung weiterer Gewalt verließen die beiden mutmaßliche Räuber den Tatort.

Die Polizei suchte den 70-jährigen Tatverdächtigen noch am gleichen Abend an seiner Wohnanschrift auf. Die Polizisten stellten seinen Pkw als Spurenträger sicher, da Hinweise vorlagen, dass er den unbekannten Mittäter in dem Fahrzeug befördert hatte. Mangels Haftgründen entließen die Beamten den 70-Jährigen nach den polizeilichen Maßnahmen zunächst.

Durch weitere Ermittlungen identifizierten die Kriminalbeamten den unbekannten Mittäter als einen 32-jährigen Leverkusener. Bei einer Durchsuchung durch Polizisten des PP Köln stellten sie entsprechende Beweismittel sicher. Aufgrund fehlender Haftgründe entließen sie den 32-Jährigen nach den polizeilichen Maßnahmen, darunter der Abgabe einer DNA-Probe.

Es besteht der Verdacht, dass der 70-jährige Beschuldigte den 32-jährigen Leverkusener gegen Bezahlung als Schläger für die Tat engagierte.

Da der 70-Jährige auch nach der Tat den 72-Jährigen erneut bedrohte, beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn beim Amtsgericht Siegburg einen Haftbefehl. Am Donnerstag, 20. März, nahmen die Beamten den Neunkirchen-Seelscheider an seiner Wohnanschrift widerstandslos fest und führten ihn am Folgetag einem Haftrichter vor. Der Haftbefehl wurde unter strengen Auflagen vorerst außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen wegen gemeinschaftlichem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung dauern an. (Bi)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de

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