Mann mit zwei Haftbefehlen bei Eltern verhaftet

Bingen (ots) -
Am 16. März 2025 erhielt die Bundespolizei in Mainz Informationen über einen Vollstreckungshaftbefehl für einen 43-jährigen Deutschen durch die Staatsanwaltschaft Mainz. Demnach sollte der Mann entweder die Geldstrafe von 1.881 Euro bezahlen oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Eine Streife konnte den Mann bei der Anschrift seiner Eltern in Bingen feststellen.
Bei der Überprüfung wurde dann ein weiterer Haftbefehl wegen Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Der 43-Jährige wurde hierfür rechtskräftig zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Geldstrafe konnte der Mann nicht bezahlen. Für die Verbüßung der Freiheitsstrafen wurde er in die JVA Rohrbach verbracht.
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