Mehrere verkehrsuntüchtige Verkehrsteilnehmer
Kaiserslautern (ots) -
Im Verlaufe des Ostersonntages wurden innerhalb des Stadtgebiets Kaiserslautern mehrere verkehrsuntüchtige Verkehrsteilnehmer festgestellt.
Um 12:46 Uhr wurde am Stiftsplatz ein 41-jähriger Mann auf einem E-Scooter fahrend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurden Anhaltspunkte auf den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Da der Mann den Konsum von Betäubungsmittel in den vergangen Tagen einräumte, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Bezüglich des E-Scooters ergaben sich Anhaltspunkte, dass dieser aus einem Diebstahl stammt und durch den Mann unrechtmäßig erworben wurde. Daher wurde der E-Scooter sichergestellt.
Gegen 16:07 Uhr wurde Am Schmiedeturm ein 33-jähriger Mann mit einem PKW fahrend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurden Anhaltspunkte auf den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Da der Mann den Konsum von Betäubungsmittel in den vergangen Tagen einräumte und ein Drogenvortest positiv verlief, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt mit dem PKW wurde dem Mann untersagt.
Um 19:11 Uhr wurde ein 36-jähriger Mann auf einem E-Scooter fahrend in der Mannheimer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurden Anhaltspunkte auf den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Um 19:15 Uhr wurde ein 20-jähriger Heranwachsender auf einem E-Scooter fahrend in der Goethestraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurden Anhaltspunkte auf den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Er räumte den Konsum von Betäubungsmitteln in den vergangen Tag ein verweigerte jedoch einen freiwilliger Urintest. Daher wurde dem Heranwachsenden eine Blutprobe entnommen. Der E-Scooter wurde sichergestellt.
Gegen 22:43 Uhr wurde in der Bismarckstraße ein 43-jähriger Mann mit einem PKW fahrend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde eine Alkoholisierung von 2,34 Promille festgestellt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und eine Weiterfahrt untersagt. Ein Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da der Mann nicht im Besitz eines solchen ist.|wey
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