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BPOLI MD: 600 Euro Geldstrafe konnten nicht aufgebracht werden: Verurteilter muss ins Gefängnis

Wolfen (ots) -

Am Montag, den 17. März 2025 wurde ein 25-Jähriger von einer Streife der Bundespolizei um 23:08 Uhr am Bahnhof Wolfen angetroffen und kontrolliert. Durch die Überprüfung der gewonnenen Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwalt-schaft Dessau-Roßlau per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte. Bereits im März 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Der Verurteilte hatte bisher weder die geforderte Geldsumme beglichen, noch sich dem Strafantritt, trotz ordnungsgemäß ergangener Ladung, gestellt. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Februar dieses Jahres den Haft-befehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Gesuchten fest und zunächst mit in das Bundespolizeirevier Dessau. Den haftabwen-denden Betrag von 600 Euro konnte der Deutsche nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvoll-zugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de X: @bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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