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BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle: Bekannte zahlt haftabwendenden Betrag

Gerhard Seybert / Adobe Stock

Dessau-Roßlau, Muldenstein (ots) -

Am Freitag, den 21. März 2025 kontrollierten Beamte des Bundespolizeirevieres Dessau um 17:30 Uhr einen Mann in der Haupthalle des Muldensteiner Bahnhofes. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner ermittelten Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Hamburg mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen suchte. Bereits im Oktober 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg-Altona rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gelstrafe von 500 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. Weder zahlte er den auferlegten Betrag, noch stellte er sich dem Strafantritt. Zudem war er unbekannten Aufenthaltes. Demnach erließ oben genannte Staatsanwaltschaft im Mai 2024 den ersten Vollstreckungshaftbefehl. Ein weiterer Haftbefehl folgte im Oktober des vergangenen Jahres. Grundlage dafür war seine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1050 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen. Einen großen Teil des auferlegen Geldbetrages beglich der 33-Jährige, jedoch blieb eine vollständige Zahlung aus. Demnach wurde hier auch ein Haftbefehl erlassen. Diese eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zum Bundespolizeirevier Dessau. Selbst konnte der aus Gambia Stammende den haftabwendenden Betrag von in Summe 689 Euro nicht aufbringen, jedoch eine kontaktierte Freundin. Diese war um 19:30 Uhr auf der Dienststelle, zahlte den Betrag und konnte anschließend, mit ihrem Bekannten, die Räumlichkeiten der Bundespolizei wieder verlassen. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde abschließend über den Vollzug der Haftbefehle.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de X: @bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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