Bundespolizei - Freund wendet Haftstrafe ab
Puttgarden (ots) -
Am 29.12.2024 kontrollierte die Bundespolizei in Puttgarden stichprobenartig den Fährverkehr aus Dänemark. Die Kontrolle eines togoischen Reisenden brachte einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn zutage.
Am Sonntag, den 29.12.2024 gegen 13:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Puttgarden den aus Dänemark (Roedby) kommenden Fährverkehr. Im Rahmen von Stichproben wurde u.a. ein togoischer Staatsangehöriger mit Reiseziel Italien kontrolliert und die Personalien mit dem Fahndungsbestand abgeglichen. Die Überprüfung brachte einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zutage, wonach der 33-jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe von -69- Tagen zu verbüßen hat. Diese hätte er durch Zahlung einer Geldstrafe von 690,- EUR plus Verfahrenskosten abwenden können. Da er nicht über ausreichend Barmittel verfügte und nun Haft drohte, nahm er Kontakt mit einem Freund in München auf. Dieser begab sich dann unmittelbar zum Bundespolizeirevier am Münchener Hauptbahnhof und beglich für seinen Freund die Geldstrafe. So wurde die Gefängnisstrafe glücklicherweise doch noch abgewendet. Gegen 16:30 Uhr konnte der Mann dann seine Reise nach Italien fortsetzen.
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