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Quelle: Zoll

03.03.2026 - 08:00 - Magdeburg

3. März 2026: Tag des Artenschutzes / Zoll hilft bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen

Magdeburg (ots) - Weltweit sind tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt 1.200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post, wobei letzteres auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zunimmt und mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens ausmacht. Nahezu 60 Prozent aller Fälle kommen über Flughäfen ins Land. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Seit über 50 Jahren gibt es das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt. In der EU ist das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Durchführungsverordnungen umgesetzt. Weitere Infos erhalten Sie im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Magdeburg Sebastian Schultz Telefon: 0391 / 5074 - 1206 E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Magdeburg
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