141 Gramm und 7 ml Neue psychoaktive Substanzen sichergestellt ./. Stralsunder Zoll wird im Rostocker Kiosk fündig

Stralsund (ots) -
141 Gramm und 7 ml Cannabis-HHC Produkte hat der Stralsunder Zoll am 07.04.2025 im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in einem Kiosk des Rostocker Stadtgebietes aufgefunden. In verschiedenen Räumen, vom Verkaufsraum bis zum Lager, stellten die Zollbeamten mehrere Kleinverkaufspackungen (je 1 Gramm pro Packung) mit HHC-Blüten sowie HHC-Harz in Gläsern und Kunststoffdosen sicher. Aufgrund des Verdachts auf Handel mit neuen psychoaktiven Stoffen wurde gegen den Geschäftsführer des Kiosks ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zusatzinformation:
Aufgrund einer Rechtsänderung sind der Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) am 27. Juni 2024 in den Anwendungsbereich des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen worden. Seit diesem Zeitpunkt sind Produkte, die den Wirkstoff HHC und die oben genannten abgeleiteten Derivate (Stoffzubereitungen) enthalten, verboten. Die Herstellung, der Erwerb und der Verkauf dieser Produkte sind nunmehr illegal. Vor dem Verbot gab es eine breite Palette von HHC-Produkten, darunter Blüten, Vapes (E-Liquids), Öle, Kapseln und Harze, die sowohl in Geschäften als auch online verkauft wurden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stralsund Sabine Mattil Telefon: 03831-356 1195 E-Mail: sabine.mattil@zoll.bund.de www.zoll.de
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