Ladungssicherung? Passt so.
Benshausen (ots) -
Am 10.12.2024 wurde durch die Kontrollgruppe der Autobahnpolizeistation Süd ein Kleintransporter zwischen den Ortslagen Benshausen und Viernau einer Kontrolle unterzogen. Aufgefallen war der 41-jährige Fahrzeugführer durch seinen Sicherheitsgurt, welchen er dekorativ hinter seinem Körper entlang führte und in den Verschluss brachte. Doch dies war nur der Anfang. Bei einem Blick auf die Ladefläche wurde deutlich, dass der Mann anscheinend auch auf die Nutzung von Spanngurten oder anderen Sicherungsmitteln lieber verzichtet. Ein Kühlschrank lehnte schräg an der Bordwand.
Zusätzlich konnte er keinen Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten bringen, da er die durch das Fahrpersonalgesetz vorgeschriebenen Tageskontrollblätter nicht ausfüllte. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer bis zur Nachsicherung seiner Ladung untersagt. Es erfolgte eine entsprechende Mitteilung an das Landesamt für Verbraucherschutz für weitere Maßnahmen.
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