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Radfahrer im Straßenverkehr

Kara / Adobe Stock

Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla und Sonneberg (ots) -

Sobald die Temperaturen im Frühling steigen, lassen viele Verkehrsteilnehmer insbesondere auf Kurzstrecken ihr Kraftfahrzeug stehen und schwingen sich auf ihr Rad. Fahrradfahren ob mit oder ohne zusätzlichen Elektroantrieb ist beliebt, fördert die Gesundheit und schont die Umwelt. Radfahrende haben aber keine "Knautschzone" und sollten sich, wie alle Verkehrsteilnehmer umsichtig im Straßenverkehr bewegen. Nur im Miteinander lassen sich Verkehrsunfälle vermeiden. Für Radfahrer/innen (inklusive Pedelecs) gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung, sofern nicht gesonderte Regeln für sie festgelegt sind. Der Grundsatz einer vorausschauenden und rücksichtsvollen Fahrweise gilt auch für Radfahrende. Leider wird eine verkehrsgerechte Fahrweise als Radfahrer oftmals recht "locker" gesehen. Die Missachtung des Rotlichts, Nichtankündigung der Abbiegeabsicht, Radwegbenutzung in der falschen Richtung, Gehwegbenutzung, Drogeneinfluss oder übermäßiger Alkoholgenuss sind dabei die gängigsten Verstöße. Hier drohen zum Teil saftige Bußgelder oder Strafverfahren. Ebenso verboten ist die Benutzung des Mobiltelefons. Hierbei wird eine Strafe von 55-100 Euro fällig. Auch der technische Zustand des Rades entspricht oft nicht den Vorschriften. So mancher ist nachts oder bei Dämmerung ohne Licht unterwegs und riskiert Verwarngelder bis 35,- EUR oder einen Unfall. Das Tragen eines Helmes und reflektierende Kleidung sind zwar nicht Pflicht, aber empfehlenswert. Halten Sie sich an die Verkehrsregeln und seien Sie Vorbild für andere! Die Landespolizeiinspektion Saalfeld wünscht allen Radfahrer/innen eine unfallfreie Saison.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei Landespolizeiinspektion Saalfeld Pressestelle Telefon: 03671 56 1503 E-Mail: presse.lpi.saalfeld@polizei.thueringen.de http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Saalfeld
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