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Top Meldung Beschäftigte des Zollamts bei der Warenkontrolle
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn

05.05.2026 - 07:00 - Heilbronn

Zoll stoppt Container mit nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln

Heilbronn (ots) - Im Rahmen einer einfuhrrechtlichen Kontrolle haben Beschäftigte des Zollamts Heilbronn einen 40-Fuß-Überseecontainer mit rund 24 Tonnen Lebensmitteln aus dem asiatischen Raum überprüft. Dabei stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche asiatische Lebensmittel entdeckt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So fehlten bei einem Großteil der Waren grundlegende Kennzeichnungen wie Inhaltsangaben, Allergenhinweise, Mindesthaltbarkeitsdaten sowie Angaben zu verantwortlichen Marktakteuren oder Importeuren. Teilweise war zudem nicht eindeutig erkennbar, dass es sich, wie in der Zollanmeldung angeben, um zerkleinerte Walnüsse, Glasnudeln, Kräuter- und Saucenmischungen sowie Reis, teilweise auch als Bestandteil von Lebensmittelzubereitungen handelt. Ferner wurden im Container zusätzliche Waren vorgefunden, für die keine ordnungsgemäße Zollanmeldung vorlag. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde der Container durch das Zollamt Heilbronn in zollrechtliche Verwahrung genommen. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wurde die Einfuhr der Waren untersagt. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Prüfung und Entscheidung über die weiteren Maßnahmen an die zuständige Behörde übergeben. Zusatzinformationen: Zollkontrollen schützen die Verbraucher. Denn falls sich der Verdacht ergibt, dass Waren gefährlich sind, beteiligt der Zoll die jeweils zuständige Fachbehörde. Das ist zum Beispiel bei nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln, unsicherem Spielzeug oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern der Fall. Wenn die Fachbehörde feststellt, dass die Waren tatsächlich eine Gefahr darstellen, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Heilbronn Pressesprecher Marcel Schröder Telefon: 07131-8970-1050 Mobil: 0175 / 26 90 512 Fax: 07131/8970-1999 E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de www.zoll.de

Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
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