25.07.2025 - 14:07 - München
Rosenheim (ots) -
Die Bundespolizei hat am Freitag (25. Juli) einen angeblich palästinensischen Zugreisenden nach unfreiwilliger Reiseunterbrechung am Rosenheimer Bahnhof mit einem Strafbefehl und zwei Anzeigen im Gepäck nach Österreich zurückgewiesen. Hieran änderte auch sein Wunsch, in Deutschland Asyl zu erhalten, nichts.
Rosenheimer Bundespolizisten unterzogen den Mann in einem Zug aus Italien einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Er gab an, Palästinenser zu sein, ausweisen konnte er sich allerdings nicht. Auch über eine Fahrkarte, die er für seine Zugreise in Richtung München benötigt hätte, verfügte er nicht. Nach Ankunft am Bahnhof in Rosenheim wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Er musste den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Mithilfe seiner Fingerabdrücke konnte ermittelt werden, dass er entgegen seiner Angaben tatsächlich aus Syrien stammt und der Justiz in Deutschland nicht unbekannt ist.
Störung des öffentlichen Friedens durch Mordandrohung
Wie sich herausstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach dem 41-Jährigen, da ihm ein Strafbefehl mit letztmaliger Zahlungsaufforderung zu eröffnen sei. Demnach hatte er seit Ende 2023 wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung eines Mordes eine Geldstrafe und Verfahrenskosten von insgesamt knapp 1.000 Euro zu entrichten. Sollte er nicht innerhalb von 14 Tagen seine Justizschulden beglichen haben, so droht ihm unmittelbar ein rund dreimonatiger Freiheitsentzug. Der eröffnete Strafbefehl wurde ihm ausgehändigt. Zahlen konnte er die geforderte Summe nicht.
Einreiseverweigerung trotz Asylgesuchs
Aufgrund der vorausgegangenen Einreise mit dem Zug ohne Fahrschein und ohne Papiere wurde er wegen Leistungserschleichung und versuchter illegaler Einreise angezeigt. Als sich abzeichnete, dass ihm der Aufenthalt in Bundesrepublik verwehrt werden würde, fiel ihm ein, um Asyl nachsuchen zu wollen. Dies änderte jedoch nichts an der Entscheidung der Rosenheimer Bundespolizei, den Mann nach Österreich zurückzuweisen. Die polizeilichen Recherchen hatten ohnehin ergeben, dass die ehemals für ihn zuständige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg gegen ihn ein Aufenthaltsverbot bis ins Jahr 2031 verhängt hatte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen musste er das Land in Richtung Österreich verlassen.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .