Licht-Kontrolle in Bad Kreuznach
Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße (ots) -
Am 17.01.2025 von 07:10 - 08:30 Uhr wurde eine Kontrollstelle in der Bosenheimer Straße in Bad Kreuznach durchgeführt. Aufgrund der dunklen Jahreszeit wurde der Fokus auf die Beleuchtungseinrichtungen gelegt. Es wurden insgesamt folgende 21 Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat festgestellt:
9x defekte Lichter,
7x widerrechtlich eingeschaltete Nebelscheinwerfer, 2x Gurtverstöße, 3x fehlende Urkunden, 1x Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Kontrollen zeigten wieder, dass die Regelungen über die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten nicht allen bekannt sind. Nebelscheinwerfer dürfen gem. § 17 StVO nur eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall, oder Regen die Sicht erheblich behindern. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer nebelbedingten Sichtweite unter 50 Metern genutzt werden. Hierbei darf dann auch nur 50 km/h gefahren werden.
Rückfragen bitte an:
PI Bad Kreuznach
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