Samtgemeinde Fredenbeck (ots) - Die Verwaltung der Samtgemeinde Fredenbeck gibt bekannt:
Öffentliche Veranstaltungen mit Osterfeuern sind aufgrund der Pandemielage und der allgemeinen Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen auch in diesem Jahr leider nicht zulässig. Darauf weisen das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ausdrücklich hin. Private Osterfeuer fallen grundsätzlich nicht unter dieses Gebot, sind aber aufgrund der Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Fredenbeck nicht zulässig.
Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, dass für das Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck leider auch in diesem Jahr keine Feuer entfacht werden dürfen.
Original-Content von: Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Fredenbeck, übermittelt durch news aktuell