Wörth am Rhein - Warnhinweise zur Silvesternacht
Wörth am Rhein (ots) - Die Polizeiinspektion Wörth am Rhein weist darauf hin, dass Raketen und Silvesterknaller ausschließlich im erlaubten Zeitraum vom 31. Dezember (0:00 Uhr) bis zum 01. Januar (23:59 Uhr) und nur dort, wo keine Personen- oder Sachschäden drohen, gezündet werden dürfen. Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsor...












