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In Kooperation mit: Polizei Presse

Zoll am Frankfurter Flughafen verhindert Steuerschaden in Höhe von 6.200 EURO im Reiseverkehr- Luxusuhr am Handgelenk

benjaminnolte / Adobe Stock

Frankfurt am Main (ots) -

Am 24. Januar kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen Reisende und deren Gepäck aus Doha/Katar im Grünen Ausgang für anmeldefreie Waren.

Ein Mann wurde von den Beamten angehalten und nach der Herkunft seiner Uhr befragt, welche er am Handgelenk trug. Der Deutsche teilte mit, dass er sich diese Uhr von einem Freund für die Reise ausgeliehen habe. Die Beamten forderten den Reisenden zur Klärung des Sachverhaltes auf, den Eigentümer der Uhr zu kontaktieren, was wiederholt nicht gelang. Darüber hinaus verwickelte sich der Mann in Widersprüche.

Mittels Internetrecherche stellten die Beamten den Wert der Luxus-Uhr fest, welcher sich auf ca. 32.000 EUR belief. Der Mann äußerte, dass ihm dieser Preis nicht bekannt sei. Zudem behauptete er fälschlicherweise, dass er eine so hochwertige Uhr als Leihgabe ohne Nachweise jederzeit ein- und ausführen dürfe. Die entstandenen Einfuhrabgaben beliefen sich auf ca. 6.200 EUR, weshalb ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden eingeleitet wurde. Die Uhr wurde als Beweismittel sowie zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt.

Zusatzinformation:

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im Roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main Stabsstelle Kommunikation Christine Straß Telefon: 069 / 690 73396 E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main
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