Bei uns findest du Nachrichten aus Geisenfeld und Umgebung, Polizeimeldungen und Informationen zu den aktuellen Corona-Zahlen aus deinem Kreis.
Nachrichten aus Geisenfeld & Umgebung
23. März 2023 · Geisenfeld
Bebauungsplan Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ und 45. Änderung des Flächennutzungsplans
Geisenfeld
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 19.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ sowie der 45. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Die Vorhabenfläche liegt südöstlich von der Ortschaft Engelbrechtsmünster. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern 154, 156, 157, 157/1 und 161 der Gemarkung Engelbrechtsmünster. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Geltungsbereich
Die Entwurfsunterlagen der Planung (Planungsbüro Stefan Joven, Landschaftsplanung, Ingeborgstraße 22, 81825 München) liegen
im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105, 85290 Geisenfeld
vom 04.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
[S]: Stellungnahmen
[B] : Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)
[P]: Planinhalte, Festsetzungen
Schutzgut
Art der vorhandenen Informationen
Tiere / Artenschutz und Pflanzen
· Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)
· Beachtung kartierter Biotope und Schutzgebiete (B)
· Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff in Natur und Landschaft (P, B)
· Ausführliche Angaben zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen (P, B, S)
· Vorkommen besonders geschützter Arten und deren Lebensräume (B, spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung)
Boden
· Informationen zu Altlasten (P, B, S)
· Angaben zu Überbauung, Eingriffe und Versiegelung (P, B)
Wasser
· Angaben zu Grundwasser, Gewässer und Niederschlagswasserbeseitigung durch
Versickerung (P, B, S)
Luft / Klima
· Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten (B)
Landschaft und Erholung
· Informationen zum Orts- und Landschaftsbild (B)
· Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)
Mensch und seine Gesundheit
· Angaben zum Immissionsschutz (P, B, S)
· Hinweis zur Nichtbetretbarkeit der Anlage
· Blendgutachten 2021-2784 vom 30.03.2022
Kultur- und Sachgüter
· Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmäler (B)
· Angaben zu Spartenleitungen (P, B, S)
Wechselwirkungen
· Behandlung im Umweltbericht (B)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Stadt Geisenfeld, 24.03.2023
Paul Weber
Erster Bürgermeister
Die Stadt Geisenfeld muss jährlich Mehrausgaben von einer Million Euro tragen, aufgrund einer ansteigenden Ausgabenentwicklung zum Beispiel im Bereich der Energie- und Personalkosten. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar von 300 auf 320 Prozent moderat zu erhöhen. Die Anhebung soll dazu beitragen, die Hälfte der genannten Mehrkosten abzudecken, verlautete es in der Stadtratssitzung.
Ab Montag, 27. März bis ca. 5. Mai 2023 werden in der Münchener Straße zwischen der Zufahrt zur Firma Wolf und der Abzweigung nach Rottenegg Tiefbauarbeiten durchgeführt.
Daher ist die Straße in diesem Bereich halbseitig gesperrt. Es kann zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Stadt Geisenfeld bitte die Bevölkerung um Verständnis.
Anträge für Vereins- und Sportförderung jetzt online
Geisenfeld
Der Stadtrat hat im Januar 2023 neue Richtlinien für die Vereins- und Sportförderung beschlossen. Die entsprechenen Dokumente mit dem Wortlaut der Richtlinien und die Anträge sind auf der städtischen Internetseiten veröffentlicht. Folgen Sie bitte disem Link
Geänderte Anfahrt zum Wertstoffhof ab 2. Mai wegen Bauarbeiten
Geisenfeld
Ab dem 02.05.2023 bis vorrausichtlich 17.05.2023 ist die Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Baustelle in der Münchener Straße nur über Gaden möglich.
Der Baustellenbereich innerorts in der Münchener Straße erstreckt sich von der Zufahrt zur Fa. Wolf bis zur Rottenegger Straße.
Geplante Bauzeiten Münchener Str./innerorts::
Fräsarbeiten/Vorarbeiten / Gussrinne usw.: 02.05.2023 bis 11.05.2023
Asphaltierung: 14.05.2023 (Befahren der Fahrbahn nicht möglich!)
Restarbeiten: bis 17.05.2023
Da die Bauarbeiten witterungsabhängig sind, können sich die genannten Termine verschieben.
Ab 11. April: Münchener Straße und Staatsstraße nach Pfaffenhofen gesperrt
Geisenfeld
Ab 11.04.2023 führt das Staatliche Bauamt Ingolstadt eine Straßenbaumaßnahme auf der Staatsstraße 2232 (Geisenfeld - Pfaffenhofen) durch.
Durch die Bauarbeiten muss die Staatsstraße teilweise vollständig gesperrt werden.
Der Baustellenbereich außerorts erstreckt sich vom Ortsende Ainau / Geisenfeld bis Königsfeld.
Im Anschluss werden die Arbeiten innerorts in der Münchener Straße, von der Fa. Wolf bis zur Rottenegger Str., durchgeführt.
Geplante Bauzeiten:
Ainau bis Königsfeld (außerorts):
Fräsarbeiten / Vorarbeiten Bankette etc.: 11.04.2023 bis 14.04.2023
Asphaltierung: 18.04.2023 bis 21.04.2023
Restarbeiten / Bankette etc.: bis 28.04.2023
Münchener Straße (innerorts):
Fräsarbeiten / Vorarbeiten / Gussrinne etc.: 02.05.2023 bis 11.05.2023
Asphaltierung: 14.05.2023 (Befahren der Fahrbahn nicht möglich!!!)
Restarbeiten (Schächte ziehen): bis 23.05.2023
Da die Bauarbeiten witterungsabhängig sind, können sich die genannten Termine verschieben.
Die Zufahrt der Anlieger ist außer an den Tagen, an denen die Asphaltierung erfolgt, gewährleistet. Es kann je nach Bauablauf zu kurze Wartezeiten vor den Baumaschinen kommen.
Baustelle innerorts Münchener Straße
Baustelle außerorts von Ainau bis Königsfeld